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Energieausweise nach ENEV

Der Energieausweis ist Pflicht!

Gemäß § 16 EnEV hat der Verkäufer einer Immobilie dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen. Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung durch den Eigentümer selber oder z.B. durch ein beauftragtes Maklerbüro durchgeführt wird. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 15.000 € belegt werden. Ein potenzieller Käufer/Mieter könnte Sie als Verkäufer/Vermieter anzeigen, wenn Sie bei einer Objektbesichtigung keinen Energieausweis vorlegen können.

Schnell und einfach auf der sicheren Seite:

  • Bereitstellung des Ausweises innerhalb von 48 Stundennach Besichtigung
  • Objektbesichtigung und Datenaufnahme durch den Sachverständigen
  • Bedarfs-/ oder Verbrauchsausweis möglich
  • Ihnen werden konkrete Modernisierungsempfehlungen an die Hand gegeben
  • Gültigkeit für 10 Jahre ab Ausstellung
  • Rechtssicherheit nach den Bestimmungen der ENEV

Wir bieten Ihnen die Erstellung beider Energieausweisarten an:

  • einen Bedarfsausweis ab 249,– € (inkl. MwSt.)
  • für einen Verbrauchsausweis ab 99,– € (inkl. MwSt.)
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