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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilien

Präambel

Die Lübke Immobilien GmbH, Von-Lilien-Str.9, 59759 Arnsberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Vicky Lübke-Oelze bietet professionelle Dienstleistungen rund um Immobilien an, insbesondere die Erstellung von Gutachten im Rahmen einer Immobilienbewertung.

 

1    Allgemeines

1.1 Auf Grundlage dieser Bedingungen erbringen wir die gutachterlichen Leistungen der Immobilien-Bewertung. Die Bedingungen liegen allen Angeboten, Verein­barungen sowie Leistungen der Sachverständigen zugrunde. Indem Sie uns Ihren Auftrag erteilen oder unsere Leistung annehmen, erkennen Sie sie für die gesamte Geschäftsverbindung an. Unsere AGB gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen.

1.2 Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Ein Verbraucher ist jede natürliche Per­son, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerbli­chen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Ein Unterneh­mer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die ein Rechtsgeschäft zum Zweck abschließt, der ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.

1.3 Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

2 Auftrag

2.1 Die Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Einer schriftlichen Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art. Hierunter fallen insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern der Immobilien Lübke GmbH.

2.2 Bestellt der Auftraggeber die Leistungen auf elektronischem Wege, wird der Sachverständige den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.3 Der Umfang der von der Lübke Immobilien GmbH zu erbringender Leistung wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Ergibt sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, dass Änderungen und Erweiterungen dieses Auftragsumfanges erforderlich sind, wird vor einer weiteren Tätigkeit der Lübke Immobilien GmbH der geänderte Auftragsumfang sowie die Änderungen der Vergütung schriftlich vereinbart. Sollte keine Einigung zu Stande kommen und ein Festhalten am Vertrag dem Auftraggeber im Hinblick auf Erweiterung des Auftrages unzumutbar sein, kann er den Vertrag kündigen. Der Lübke Immobilien GmbH steht auch in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu.

3 Pflichten der Sachverständigen

3.1 Die Sachverständigen erledigen den Auftrag unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, wei­sungsfrei und persönlich – entsprechend den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Grundsätzen, die für eine zertifizierte Sachverständige gelten.

3.2 Wenn der Auftrag erledigt und das Honorar bezahlt ist, erhalten Sie die Unterlagen zurück, die Sie uns zur Erledigung des Auftrags überlassen haben. Wir dürfen Kopien für unsere Unterlagen behalten.

3.3 Auf Anfrage bekommen Sie von uns jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraus­sichtlichen Termin der Fertigstellung.

4 Erledigung des Auftrags

4.1 Wir erledigen den Auftrag unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Wis­senschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt einer ordentlichen Sachverständigen.

4.2 Einen bestimmten Erfolg, vor allem ein von Ihnen gewünschtes Ergebnis, können wir nur im Rahmen der objektiven und unparteiischen Anwendung unserer Sachkunde gewährleisten.

4.3 Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags das Hinzuziehen weiterer Sachverständiger oder Sonderfachleute erforderlich, holen wir dazu vorher Ihre Einwilligung ein.

4.4 Wir dürfen zur Erledigung des Auftrags die Ortsbesichti­gung durchführen sowie auf Ihre Kosten die nötigen und üblichen Sach­verhaltsermittlungen in den öffentlichen Registern und bei den zuständigen Behörden anstel­len. Das Abstimmen und Organisieren der Ortsbesichtigung mit den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten obliegt Ihnen. Bevor für das Be­schaffen der Unterlagen Kosten entstehen, die ein angemessenes Verhältnis zum Zweck und Wert der Leistung überschreiten, holen wir Ihre Zustimmung ein.

4.5 Wir dürfen Hilfskräfte auch über Vor­bereitungsarbeiten hinaus einsetzen. Art und Umfang der Mitwirkung von Hilfskräften geben wir gegebenenfalls in unserer gutachterlichen Leistung an.

4.6 Wir dürfen Subunternehmer mit Arbeiten betrauen, die erforderlich sind, um die vereinbarte Leistung zu erbringen. Für diese Arbeiten holen wir Angebote ein, lassen uns die Angebote von Ihnen freigeben und stellen Ihnen die Arbeiten dann zusätzlich zu unserem Honorar in Rechnung.

4.7 Informationen über den Inhalt öffentlicher Register und Auskünfte sonstiger öffentlicher Stellen, z.B. zum abgabenrechtlichen Zustand, dürfen wir diese, soweit sie nicht als schriftliche Auszüge vorliegen, aus Kostengründen telefonisch einholen.

5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber wird uns sämtliche Informationen erteilen, die wir zur sachgemäßen Erledigung der Leistungen benötigen und uns alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.

Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden zwei Absätze geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit uns nicht ein Mitverschulden trifft.

5.2 Sie teilen uns Lasten mit, die zwar nicht eingetragen, aber Ihnen bekannt sind, z.B. begünstigende Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten, beitrags- und abgabenrechtliche Verpflichtungen, Boden-Verunreinigungen wie Altlasten oder Altlasten-Verdacht und vor allem Ausgleichsbeträge aufgrund BauGB, Bundesboden­schutzgesetz oder Ortssatzung, die als öffentliche Last auf dem Grundstück lasten. Alle entsprechenden Unterlagen, z.B. Verträge, stellen Sie uns zur Verfügung.

5.3 Wenn Sie uns keine Lasten mitteilen und bei der Besichtigung nicht etwas anderes offensichtlich erkennbar ist, gehe ich bei der Bewertung davon aus, dass keine Lasten bestehen und die Immobilie nach den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurde oder genutzt wird und dass die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll. Weiterhin unterstellen wir, wenn Sie uns nichts anderes angeben, dass es sich bei dem Bewertungsobjekt um kein mit öffentlicher Förderung errichtetes oder erweitertes Gebäude handelt.

5.4 Baumängel und Bauschäden, die Sie uns nicht mitteilen und die nicht offensichtlich sind, bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt.

5.5 Zu diesen Umständen stellen wir, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen an.

6 Preise & Zahlungsbedingungen

6.1 Wir haben Anspruch auf Zahlung eines Honorars. Das Honorar enthält unsere all­gemeinen Bürokosten. Die Höhe des Honorars vereinbaren wir. Falls nicht, gilt das übliche Honorar nach § 632 BGB als vereinbart. Wir sind berechtigt einen Vorschuss von 50 % der vereinbarten bzw. absehbaren Kosten zu verlangen, sobald die Besichtigung des Objektes stattgefunden hat.

6.2 Mehrere Auftraggeber sind uns als Gesamtschuldner zur Zahlung des Honorars verpflichtet.

6.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in ge­setzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, sie ist nicht in den Preisen eingeschlossen.

6.4 Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig gutgeschrieben worden sind.

6.5 Sie erstatten uns die Reisekosten, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung entstehen. Wir berechnen ohne Zuschlag: Fahrtkosten auf der Grundlage von 0,60 € pro gefahrenem Kilometer, Bahnkosten 1. Klasse, Flugkosten in der Businessclass zum nächsten Zielort, Leihwagen mittlerer Preiskategorie.

6.6 Falls Sie in Zahlungsverzug kommen, dürfen wir sämtliche Forderungen fällig stellen. Falls Sie eine vereinbarte Zahlungsfrist überschreiten, dürfen wir außerdem eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen. Fällige Geldforderungen sind von einem Verbraucher mit 5, von einem Unternehmer mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

6.7 Gegen unsere Ansprüche können Sie nur dann aufrechnen, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbe­haltungsrecht können Sie nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertrag beruht.

7 Leistungszeit & Kündigung

7.1 Leistungstermine und -fristen können wir vereinbaren, verbindlich oder unverbindlich, in jedem Fall schriftlich. Die Fristen beginnen mit Vertragsabschluss. Das Einhalten der vereinbarten Termine setzt voraus, dass Sie uns die Unterla­gen und Angaben, die zur Leistungserbringung nötig sind, rechtzeitig vorlegen oder erteilen. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde beginnt der Lauf der Frist frühestens nach Gutschrift der Vorauszahlung.

Wir haften für Verzugsschäden nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten gelegt werden kann.

7.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei die Kündigung in ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 649 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.

Für die Lübke Immobilien GmbH liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkung trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiterhin verweigert, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise auf den Inhalt des Berichts einzuwirken sowie wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.

Wird der Vertrag seitens des Auftraggebers aus wichtigem Grund gekündigt, so stehen uns die vereinbarten Vergütungen nur für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen zu, dies auch nur dann, wenn diese für den Auftraggeber verwendbar sind.

Bei einer Kündigung durch uns verbleiben uns die vereinbarten Vergütungsansprüche. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen. Vorbehaltlich des Nachweises eines größeren Schadens beträgt die in diesem Falle zu bezahlende Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen 15 % der vereinbarten Vergütung für die von uns noch nicht erbrachten Leistungen. Die erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten, auch wenn es sich dabei um für den Auftraggeber nicht verwertbare Teilleistungen handelt.

8 Datenschutz

Wir sind verpflichtet uns an die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere an die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu halten. Insoweit verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

9 Copyright, Verwertungsrechte & Geheimhaltung

9.1 An den erbrachten Dienstleistungen behalten wir uns die Urheberrechte ausdrücklich vor. Wir übertragen Ihnen erst bei voll­ständiger Zahlung sämtliche übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der mit unserem geschlossenen Vertrag erbrachten Leistun­gen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Die erbrachte Leistung ist nur für den im Auftrag angegebenen Zweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht genehmigt. Es sei denn, das ist vertraglich ausdrücklich vereinbart.

9.2 Wenn wir zur Vertragserfüllung Dritte mit einbeziehen, erwerben wir deren Rechte und übertragen sie in gleichem Umfang an Sie.

9.3 Beide Vertragspartner verpflichten sich, über die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt ge­wordenen Geschäftsvorgänge, auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Wir verpflichten unsere Subunternehmer entsprechend.

10 Gewährleistung

10.1 Soweit wir Dienstleistungen erbringen, sind die Parteien sich darüber einig, dass ein Sachverständiger von uns keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.

Ansonsten können wir bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst, wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

10.2 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

10.3 Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich anzuzeigen.

10.4 Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.

11 Haftung

11.1 Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn uns, einem unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten nachgewiesen werden kann. Die Haftung bezieht sich auf den ermittelten Verkehrswert, eine Haftung für Zwischenergebnisse und Berechnungen ist ausgeschlossen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Regeln gelten nur gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Verbrauchern gelten die ge­setzlichen Bestimmungen uneingeschränkt. Für den Fall, dass ein Sachverständiger eine Pflicht verletzt, aus der sich typischerweise Gefahren für Leben und Gesundheit ergeben und daher eine Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit besteht, ist deren Höhe auf einen Betrag von EUR 300.000,00 für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.

11.2 Ihre Ansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten – siehe Ziffer 5 – ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen sind. Dazu zählen vor allem, aber nicht abschließend, das vollständige Überlassen der zugesagten Unterlagen und Informationen, das Zugänglichmachen eines zu besichtigen­den Objekts sowie die Zahlung eines vereinbarten Vorschusses.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist, wenn er mit einem Unternehmer geschlossen ist, Arnsberg.

Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der Lübke Immobilien GmbH gegen den Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

12.2 Der Vertrag unterliegt nur dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Falls einzelne Bestimmungen der Bedingungen unwirksam sind, bleibt die Wirk­samkeit des Vertrags davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche Regelung die dem beabsichtigten Zweck der ungültigen möglichst nahe kommt, ersetzt.

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